Arbeitnehmererfindergesetz
Innovationen entstehen häufig dort, wo täglich an Produkten, Verfahren und Technologien gearbeitet wird. Damit aus Ideen nachhaltige Unternehmenswerte werden, müssen Arbeitnehmererfindungen frühzeitig erkannt, rechtssicher behandelt und in die Schutzrechts- und Innovationsstrategie des Unternehmens integriert werden.
Sie erhalten Unterstützung während des gesamten Lebenszyklus einer Arbeitnehmererfindung – von der Einführung geeigneter Erfassungs- und Meldeprozesse über die Bewertung von Erfindungen und die Inanspruchnahme bis zur Vergütung und strategischen Nutzung der daraus entstehenden Schutzrechte. Dabei stehen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern auch die Interessen von Unternehmen, Erfindern und die wirtschaftlichen Ziele des Unternehmens im Mittelpunkt.
Leistungen im Bereich Arbeitnehmererfindungen:
- Beratung zum Arbeitnehmererfindungsgesetz
- Gestaltung und Optimierung betrieblicher Erfindungsmeldeprozesse
- Bewertung von Erfindungsmeldungen und Schutzrechtspotenzialen
- Beratung zur Inanspruchnahme und Freigabe von Erfindungen
- Berechnung und Überprüfung von Erfindervergütungen
- Unterstützung bei Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmererfindern
- Beratung bei Hochschulerfindungen und Kooperationen
- Integration von Arbeitnehmererfindungen in die Schutzrechts- und Innovationsstrategie
Bei Meinungsverschiedenheiten zu Erfindungsmeldungen, Inanspruchnahmen oder Erfindervergütungen unterstütze ich Sie bei der Entwicklung sachgerechter und wirtschaftlich sinnvoller Lösungen. Dabei stehen eine konstruktive Zusammenarbeit und die langfristige Sicherung von Innovationspotenzialen im Vordergrund.
Durch die Verbindung von technischer, juristischer und wirtschaftlicher Expertise erhalten Sie praxisnahe Lösungen, die Innovationen fördern, Rechtssicherheit schaffen und den Wert Ihrer Forschungs- und Entwicklungsleistungen nachhaltig sichern.
